AGB
AGB 08/2019 Seite 1 von 8 Allgemeine Geschäftsbedingungen der pedcad foot technology GmbH, Oberkochen Allgemeingültige Bedingungen § 1 Geltungsbereich (1) Diese Verkaufsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen unseren Kunden und der pedcad foot technology GmbH. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Andere Vereinbarungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. (2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt. § 2 Angebot und Auftragsbestätigung (1) Unsere Angebote sind freibleibend. Die Auftragsbedingungen werden allein durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung festgelegt. Unsere dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zugrunde liegenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Maßeund Gewichtsangaben, sind in der Regel nur als Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. § 3 Überlassene Unterlagen (1) Wir behalten uns das Eigentum an Zeichnungen, Skizzen, Kostenvoranschlägen und sonstigen unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen beigefügten Unterlagen vor. Der Kunde darf sie nur zu dem vereinbarten Zweck benutzen und sie ohne unsere Zustimmung nicht vervielfältigen oder Dritten zugänglich machen. Auf Verlangen sind diese Unterlagen selbst und sämtliche Vervielfältigungen davon an uns zurückzugeben. § 4 Preis- und Zahlungsbedingungen (1) Zahlungen haben grundsätzlich in EURO (€) zu erfolgen. (2) Unsere Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt. (3) Die von uns angegebenen Preise basieren auf der aktuell gültigen Preisliste. (4) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. (5) Die Zahlung hat im Voraus zu erfolgen. (6) Soweit sich der Auftraggeber mit der Zahlung im Verzug befindet, ist die pedcad foot technology GmbH berechtigt, für den fälligen Rechnungsbetrag Verzugszinsen mit 5% p.a. über dem jeweilig geltenden Basiszinssatz (§247 BGB) zu berechnen. Handelt es sich bei dem Auftraggeber nicht um einen Verbraucher im Sinne von §13 BGB, so beträgt der Verzugszins 8% über dem Basiszinssatz. AGB 08/2019 Seite 2 von 8 § 5 Versand und Lieferung (1) Bei Versendung der Ware können wir die Beförderungsmittel und den Versandweg unter Ausschluss jeder Haftung auswählen. (2) Mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder Kunden als Abholer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werks oder des Lagers, geht jede Gefahr auf den Käufer über. (3) Zum Versand der Waren bedienen wir uns der INCOTERMS 2010. (4) Soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, verstehen sich unsere Lieferungen ab Werk (Ex Works) zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer zum Lieferzeitpunkt. Die Verpackung wird nach unserer Wahl ausgewählt und berechnet. § 6 Eigentumsvorbehalt (1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält. (2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zu versichern. Müssen Wartungsund Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall. (3) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an. § 7 Lieferzeit (1) Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. (2) Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich - unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Käufers - um den Zeitraum, um den der Käufer mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Abschluss im Verzug ist. Dies gilt sinngemäß, wenn ein Liefertermin vereinbart ist. (3) Falls wir selbst in Verzug geraten, muss der Käufer uns eine angemessene Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Vertrag zurücktreten, wenn die Waren ihm bis zu AGB 08/2019 Seite 3 von 8 diesem Zeitpunkt nicht als versandbereit gemeldet wurden. Schadenersatzansprüche aus Nichteinhaltung von Lieferfristen oder -terminen sind ausgeschlossen. (4) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Bei höherer Gewalt stehen Streik, Aussperrung und sonstige Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder sonst unmöglich machen, und zwar gleich, ob sie bei uns oder einem Unterlieferer eintreten. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Käufer zurücktreten. Liefertermine gelten als eingehalten, wenn sie fristgemäß unser Werk verlassen. Teillieferungen sind zulässig. § 8 Gewährleistung und Haftung (1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. (2) Im Vertragsverhältnis mit Vollkaufleuten leisten wir für die Mängelfreiheit unserer Produkte Gewähr für einen Zeitraum von einem Jahr. Gewährleistungsansprüche werden grundsätzlich im Firmensitz der pedcad foot technology GmbH in Oberkochen ausgeführt. (3) Auf Frässpindeln leisten wir eine Gewähr für Mängelfreiheit von 6 Monaten. Diese Gewährleistungsfrist von 6 Monaten zählt auch für Frässpindeln, die in ein Maschinensystem integriert sind. (4) Mängelrügen hat der Käufer innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Waren am Bestimmungsort bei uns eingehend schriftlich geltend zu machen. Rügen werden nur berücksichtigt, wenn sich die Ware noch im Zustand der Anlieferung befindet. Wir nehmen von uns als mangelhaft anerkannte Ware zurück und liefern an ihre Stelle. (5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. (6) Bei Export unserer Waren durch unsere Abnehmer in Gebiete außerhalb der Bundesrepublik Deutschland übernehmen wir keine Haftung, falls durch unsere Erzeugnisse Schutzrechte Dritter verletzt werden. § 9 Rücknahmen (1) Rücknahme von gelieferten Waren ist nur nach Rücksprache und Vereinbarung unter Anrechnung entsprechender Abschläge möglich. Sonderanfertigungen und Software sind grundsätzlich von der Rücknahme ausgeschlossen! Bei allen Ein- oder Rücksendungen ist die Lieferschein- und die Rechnungskopie beizulegen. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Käufers. AGB 08/2019 Seite 4 von 8 § 10 Datenschutz (1) Alle zur Abwicklung der Geschäftsbeziehung notwendigen Daten werden durch die pedcad foot technology GmbH unter der Berücksichtigung des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet. § 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand (1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis und Gerichtsstand für beide Vertragsteile ist Aalen/Deutschland. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Amtssprache ist deutsch. § 12 Leistungen (1) Die Leistungen der pedcad foot technology GmbH teilen in die Bereiche Dienstleistung, Werkleistung einschließlich Service und Haftung für Software und Geräte und Auftragsfräsen einschließlich Software ein. § 12.1 Dienstleistung (1) Dienstleistungen umfassen insbesondere kundenspezifische Softwareentwicklungen. (2) Der pedcad foot technology GmbH steht es zu, Leistungen frei zu erweitern und Verbesserungen vorzunehmen und ist ferner berechtigt, Leistungen zu ändern bzw. neu zu definieren, soweit dadurch keine erheblichen Änderungen für den Kunden bewirkt werden. Die Durchführung von vertraglichen (Teil-)Leistungen durch fachkundige Dritte ist der pedcad foot technology GmbH ausdrücklich erlaubt. Die Durchführung der jeweiligen Leistungen (Leistungsphasen) orientiert sich an dem für die Realisierung des Projektes aufgestellten Zeitplan, sonst nach Ermessen. Erkennt die pedcad foot technology GmbH, dass die fachliche Feinspezifikation fehlerhaft, unvollständig, objektiv nicht ausführbar oder nicht eindeutig ist, so wird sie dies dem Kunden schnellstmöglich mitteilen. Der Kunde wird für die Berichtigung und Anpassung der fachlichen Feinspezifikation innerhalb einer angemessenen Frist sorgen. Verzögerungen oder Mehraufwand wegen mangelhafter oder nicht vorliegender Feinspezifikation oder wegen ihrer Anpassung, vergütet der Kunde an gesondert an die pedcad foot technology GmbH. Etwaig vereinbarte Termine oder Fristen verlängern sich dementsprechend. (3) Für alle Leistungen, die nachträglich vereinbart werden, erfolgt die Berechnung auf der Basis der zum Zeitpunkt der Durchführung gültigen Stundensätze der pedcad foot technology GmbH unter Berücksichtigung des erforderlichen Zeitaufwandes, es sei denn, es wurde eine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen. (4) Die pedcad foot technology GmbH ist berechtigt, weitere Arbeiten an einem Projekt von einer Teilabnahme abhängig zu machen. Die Abnahme gilt als stillschweigend erfolgt, wenn den Leistungen der darauf folgenden Leistungsphase nicht unverzüglich schriftlich widersprochen wird. Soweit einzelne Mängel gerügt werden, sind diese schriftlich festzuhalten und durch die pedcad foot technology GmbH unverzüglich zuzustellen. Nicht schriftlich aufgenommene Mängel können später nicht mehr geltend gemacht werden. Durch die Abnahme einer Leistungsphase wird deren Ergebnis zur verbindlichen Grundlage der weiteren Leistungen. AGB 08/2019 Seite 5 von 8 (5) Das durch die pedcad foot technology GmbH konkret erarbeitete Ergebnis basiert auf persönlichen, geistigen Leistungen. Eine über diese Erklärung hinausgehende Zusicherung für die Neuheit der dieser Leistung zugrunde liegenden Idee kann nicht gegeben werden. (6) Ab dem Zeitpunkt der vollständigen Begleichung aller Leistungsrechnungen durch den Kunden räumt die pedcad foot technology GmbH, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, dem Kunden an der erbrachten Leistung ein einfaches Nutzungsrecht ein. Darüber hinausgehende Nutzungsrechte bedürfen der schriftlichen Vereinbarung bzw. Genehmigung. Wird die Entwicklung von Programmen (Software) oder Datenwerken/ Datenbanken geschuldet, erhält der Kunde nur dann das uneingeschränkte und ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht für das gesamte Ergebnis der durch die pedcad foot technology GmbH durchgeführten Leistungen, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Der Kunde darf das Produkt weder als Ganzes noch in Teilen Dritten zugänglich machen. Die Abtretung oder Übertragung der Nutzungsrechte darf nicht ohne die Zustimmung der pedcad foot technology GmbH erfolgen. (7) Der Kunde sichert der pedcad foot technology GmbH zu, dass das zur Entwicklung übergebene Material frei von Patenten, Marken-, Urheber-, Lizenz- oder sonstigen Schutzrechten Dritter ist. Der Kunde stellt diesbezüglich die pedcad foot technology GmbH von allen Ansprüchen aus der Benutzung von Schutzrechten Dritter oder wegen eines Verstoßes dagegen frei. (8) Die pedcad foot technology GmbH erstellt individuelle Programmierarbeiten nach bestem Wissen und Gewissen. Die Übernahme jedweder Garantie oder Gewährleistung ist ausgeschlossen. (9) Die Datenstrukturen der Systeme der pedcad foot technology GmbH unterliegen dem Urheberrecht und sind Eigentum der pedcad foot technology GmbH. Die Konvertierung von Messdaten in die Software anderer Hersteller darf nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der pedcad foot technology GmbH vorgenommen werden. Diese Genehmigung muss für jeden Einzelfall gesondert erteilt werden. Es gelten die §§ 17-20 UWG; 97-100 Urhg; 823, 826 BGB; 3 Abs. 4 PatG; 1 Abs. 2 Gebr. MG. Die Software wird ausschließlich lizenziert vertrieben. Als Softwarelizenz dient ein mitgelieferter, nummerierter Hardlock. § 12.2 Werkleistung, Service und Haftung für Software und Geräte (1) Es gelten die allgemeinen Bestimmungen des Werkvertragsrechts §§631ff BGB. (2) Gefahrenübergang ist bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage am Tage der Übernahme im eigenen Betrieb oder, soweit vereinbart, nach einwandfreiem Probebetrieb. Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchführung der Aufstellung oder Montage, die Übernahme im eigenen Betrieb oder der Probebetrieb aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den Besteller über. (3) Die Gewährleistung für die pedcad-Hardware und pedcad-Software, welche für Windows XP entwickelt wurde, beginnt mit dem Datum der Lieferung und beträgt ein (1) Jahr, sofern keine fehlerhafte Bedienung, unzulässige Eingriffe oder grob fahrlässig gehandelt wurde. (4) Selbstverständlich ist die Anwendung der pedcad-Software auch unter älteren WindowsVersionen möglich. Dann jedoch ohne unsere Gewährleistung. (5) Festgestellte Mängel sind schriftlich mitzuteilen, hinreichend konkret zu benennen und zu beschreiben, so dass eine Überprüfung des Mangels möglich ist. Im Übrigen gilt § 377 HGB. (6) Systeme der pedcad foot technology GmbH dürfen ausschließlich von deren Mitarbeitern gewartet werden. (7) Die Gewährleistung für die peripheren Geräte wie z. B. Monitor, Drucker und/ oder Computer entspricht der Gewährleistung des Originalherstellers. Die pedcad foot AGB 08/2019 Seite 6 von 8 technology GmbH übernimmt dafür keine Verpflichtungen oder Haftung. Für die Funktion des Systems des Softwareprogramms garantieren wir nur, wenn System und Programm mit von pedcad foot technology GmbH geliefertem und konfiguriertem PC betrieben wird. Eine nachträgliche Veränderung der PC-Konfiguration führt zum Erlöschen der Gewährleistung. (8) Wird vor Ausführung von Reparaturen die Vorlage eines Kostenvoranschlages gewünscht, so ist dies ausdrücklich anzugeben. Kosten für Versand und Verpackung gehen zu Lasten des Käufers. Der Rechnungsbetrag für Reparaturen ist sofort ohne jegliche Abzüge zu entrichten. Reparaturen, auch im Rahmen von Garantieleistungen, erfolgen grundsätzlich im Firmensitz der pedcad foot technology GmbH in Oberkochen, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung besteht. (9) Bei Inanspruchnahme der kostenpflichtigen Dienstleistung den/ die Computer des Abnehmers auf ihre Verwendbarkeit zu testen und, falls möglich, auf das System der pedcad foot technology GmbH zu konfigurieren, wird für dabei entstehende etwaige Datenverluste oder Funktionalitätsverluste des Computers nicht gehaftet. (10)Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Vertragserfüllung, aus Verzug, aus Verschulden bei Vertragsabschluss, aus positiver Forderungsverletzung und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die pedcad foot technology GmbH als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen. (11) Mit der Übergabe der Ware an den Abholer gehen die Gefahr und das Eigentum an den Besteller über. Die unter § 4 genannten Punkte treten unverzüglich in Kraft. § 12.3 Montage (1) Diese Montagebedingungen gelten für Montage- Wartungs- oder sonstige Dienstleistungen die die pedcad foot technology GmbH übernimmt, soweit nicht im Einzelfall abweichende Vereinbarungen getroffen werden. (2) Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden, verteilt auf je 8,25 Stunden von Montag bis Donnerstag, Freitag 7 Stunden. Eine andere Verteilung der tariflichen wöchentlichen Arbeitszeit ist auf besonderen Wunsch möglich. Sie bedarf jedoch der vorherigen schriftlichen Vereinbarung. (3) Die ebenfalls als Arbeitszeit geltenden Vorbereitungs-, Reise-, Warte- und Mehrarbeitszeiten werden dem Auftraggeber entsprechend in Rechnung gestellt. (4) Die Arbeitsstunden innerhalb der normalen Arbeitszeit an einem Werktag im Rahmen der tariflichen Wochenarbeitszeit werden nach den aktuellen Verrechnungssätzen der pedcad foot technology GmbH berechnet. (5) Überstundenzuschläge für Mehrarbeit, Nachtarbeit sowie Sonn- und Feiertagsarbeit werden mit den aktuellen Zuschlägen der pedcad foot technology GmbH berechnet. (6) Für Arbeiten unter erschwerten Bedingungen, insbesondere in heißen bzw. kalten oder besonders engen Räumen, an besonders verschmutzten Montageplätzen gelten die aktuellen Verrechnungssätze der pedcad foot technology GmbH. Desgleichen gilt auch für Gefahren- und Erschwerniszuschläge bei den Montageeinsätzen. (7) Verzögert sich der Montage-, Wartungs- oder Dienstleistungseinsatz ohne Verschulden der pedcad foot technology GmbH, werden zusätzlich entstehende Aufwendungen wie Ausfall- Warte- und gegebenenfalls zusätzliche Reisezeit gesondert berechnet. (8) Dergleichen gilt auch bei pauschal vereinbarten Leistungen. (9) Der Auftraggeber hat den Mitarbeitern der pedcad foot technology GmbH die aufgewendeten Arbeitszeiten auf dem Stundennachweis bzw. der Abnahmebescheinigung schriftlich zu bestätigen. In jedem Fall werden die, von den Mitarbeitern der pedcad foot technology GmbH ausgefüllten Stundennachweise bzw. Abnahmebescheinigungen den Berechnungen zugrunde gelegt und sind für beide Seiten maßgebend. AGB 08/2019 Seite 7 von 8 (10)Die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer geht zu Lasten des Auftraggebers. (11)Die Reisekosten werden für die Hin- und Rückreise von der Betriebsstätte der pedcad foot technology GmbH oder von der jeweiligen Wohnung des Mitarbeiters aus in Rechnung gestellt. (12)Für benutze Firmenfahrzeuge wird pro gefahrenen Kilometer der aktuelle Verrechnungssatz des Auftragnehmers berechnet. (13)Mitwirkung, Leistungen des Auftraggebers 1. Bei der Durchführung der Montage hat der Auftraggeber das Personal auf seine Kosten zu unterstützen. 2. Der Auftraggeber hat die zum Schutz von Personen und Sachen am Einsatzort für die Montage notwendigen Maßnahmen zu treffen. Er hat den Einsatzleiter über bestehende spezielle Sicherheitsvorschriften zu unterrichten, soweit diese für das Montagepersonal von Bedeutung sind. Sollte es zu Verstößen gegen diese Sicherheitsvorschriften seitens des Montagepersonals kommen, ist der Auftraggeber verpflichtet unverzüglich der pedcad foot technology GmbH zu unterrichten. 3. Auf seine Kosten ist der Auftraggeber zu nachfolgend technischen Hilfeleistungen verpflichtet, insbesondere zu: a) Bereitstellung, falls für den Einsatz notwendig, geeigneter Fach- bzw. Hilfskräfte, die den Anweisungen des Einsatzleiters Folge leisten, für die die pedcad foot technology GmbH jedoch keine Haftung übernimmt b) Vornahme aller notwendigen baulichen und technischen Arbeiten c) zur Verfügungsstellung der erforderlichen Vorrichtungen und schweren Werkzeuge wie z.B. Hebezeuge, Gerüste usw. und der erforderlichen Materialien wie z.B. Schmiermittel, Dichtungen, Unterlagen usw. d) Bereitstellung von Stromanschlüssen, Absaugung einschließlich aller anderen erforderlichen Anschlüsse e) zur Unterbringung des Montagepersonals in geeignete, diebessichere Arbeits- bzw. Aufenthaltsräume sowie Bereitstellung notwendiger, trockener und verschließbarer Räume für die Aufbewahrung des, vom Montagepersonals mitgebrachten Werkzeuges Diese technischen Hilfeleistungen des Auftraggebers müssen gewährleisten, dass die Montage unverzüglich nach Ankunft des Montagepersonals begonnen und ohne jede Verzögerung bis zur Abnahme durch den Auftraggeber durchgeführt werden kann. Soweit besondere Pläne oder Anleitungen für die Durchführung der Montage notwendig sind, sind diese vom Auftraggeber rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Bei Verletzung dieser Pflichten des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten abzubrechen und den, dadurch entstandenen Schaden geltend zu machen. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Rechte und Ansprüche der pedcad foot technology GmbH unberührt. (14)Der Auftraggeber ist zur Abnahme der Montage verpflichtet, sobald ihm deren Beendigung angezeigt worden ist. Die Abnahme erfolgt durch den Auftraggeber oder durch einen vom Auftraggeber bestimmten Dritten. (15)Mit der erfolgten Abnahme wird durch ein schriftliches Protokoll oder durch die Unterschrift des Auftraggebers oder einen, vom Auftraggeber bestimmten Dritten, auf dem Stundennachweis die ordnungsgemäße Ausführung der erbrachten Leistungen bestätigt. (16)Als Abnahme gilt auch eine probeweise Inbetriebnahme. (17)Der Auftraggeber ist zur Abnahmeverweigerung nur berechtigt, wenn die von ihm gerügten Mängel den gewöhnlichen oder den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder erheblich mindern, andernfalls ist er verpflichtet, die Arbeiten unter dem Vorbehalt der Mängelbeseitigung abzunehmen. AGB 08/2019 Seite 8 von 8 (18)Verzögert sich die Abnahme ohne Verschulden der pedcad foot technology GmbH oder des Montagepersonals, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwei Wochen, seit Anzeigen der Beendigung der Montage, als erfolgt. § 12.4 Software (1) Zur Nutzung der Software der pedcad foot technology GmbH gelten im Besonderen die Regeln unserer Lizenzvereinbarung. (2) Die Datenstrukturen der pedcad-Systeme unterliegen dem Urheberrecht und sind Eigentum der pedcad foot technology GmbH. Die Konvertierung von Messdaten in die Software anderer Hersteller darf nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der pedcad foot technology GmbH vorgenommen werden. Diese Genehmigung muss für jeden Einzelfall gesondert erteilt werden. Es gelten die §§ 17-20 UWG; 97-100 UrhG; 823, 826 BGB; 3 Abs. 4 Nr. 1 PatG; 1 Abs. 2 Gebr. MG. Die Software wird ausschließlich lizenziert vertrieben. Als Softwarelizenz dient ein mitgelieferter, nummerierter Hardlock. (3) Der Kunde verpflichtet sich sein System jährlich, soweit möglich, auf dem neuesten Stand zu halten. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, wird der technische Support für ihn kostenpflichtig. Die Vergütung erfolgt nach der jeweils gültigen Preisliste. (4) Die maximale Belastungsgrenze für kostenfreien technischen Support wird nach Ermessen der pedcad foot technology GmbH festgelegt. (5) Der technische Support erfolgt mit Hilfe der AnyDesk – Software. Die Erklärungen und Haftungsregeln der netviewer AG gelten entsprechend. § 13 Schlussbestimmungen Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die die Vertragsparteien mi t der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. §139 BGB findet keine Anwendung. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Amtssprache ist deutsch. Der Gerichtsstand ist Aalen, Deutschland. Auch bei Lieferungen ins Ausland unterliegt der Vertrag deutschem Recht unter Ausschluss der Vorschriften des internationalen Privatrechts. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. pedcad foot technology GmbH Heidenheimer Straße 110 73447 Oberkochen HRB 500 940, Amtsgericht Ulm Stand: August 2019